Aktuelles
Rechtsprechung
Urteil des Landgerichts Berlin vom 05.12.2022:
2 Jahre Haft auf Bewährung wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung, Zahlung von 8.000 EUR Schmerzensgeld (T-004.20).
Urteil des Landgerichts Berlin vom 27.10.2022 (Versäumnisurteil):
46.000 EUR Schmerzensgeld wegen 50 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen (T-062.22).
Urteil des Landgerichts Berlin vom 04.07.2022:
5 Jahre und 3 Monate Haft wegen 50 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen (T-063.21).
Urteil des Landgerichts Berlin vom 25.05.2022:
6 Jahre Haft wegen 17 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen (T-138.19).
Urteil des Landgerichts Berlin vom 16.05.2018:
4 Jahre Haft, zugleich Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und Verurteilung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 8.000 EUR an unsere Mandantin wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit sexueller Nötigung und Körperverletzung (T-093.17).
Urteil des Landgerichts Berlin vom 28.02.2018:
4 Jahre und 9 Monate sowie Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und wegen sexueller Nötigung in vier Fällen. Vergleich über die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 11.000 EUR bzw. 7.000 EUR an unsere Mandantinnen (T-008.16 und T-025.16).
Urteil des Landgerichts Berlin vom 12.01.2017 (Versäumnisurteil):
15.000 EUR Schmerzensgeld nach schwerer sexuelle Nötigung (T-033.16)
Vergleich beim Landgericht Berlin vom 01.02.2016:
6.500 EUR Schmerzensgeld nach gefährlicher Körperverletzung mit Verlust dreier Zähne und verbleibender Narbe im Gesicht (T-073.15)
Urteil des Landgerichts Berlin vom 14.03.2016:
4 Jahre und 3 Monate Jugendstrafe für Heranwachsenden wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung (T-157.15).
Urteil des Landgerichts Berlin vom 24.02.2016 (noch nicht rechtskräftig):
12 Jahre Haft wegen sieben Fällen der schwerer sexuellen Nötigung gegen einen Serientäter, der junge Frauen auf dem Heimweg überfallen und zum Oralverkehr gezwungen hat (T-033.16).
Beschluss des Kammergerichts vom 15.10.2015:
Auf die Beschwerde der Mutter, vertreten durch Rechtsanwältin Giencke, wird der Beschluss zur Entziehung der gesamten elterlichen Sorge wegen des bloßen Verdachts einer Kindesmisshandlung aufgehoben und das Kind in die Obhut der Mutter zurückgeführt (T-051.15).
Urteil des Landgerichts Berlin vom 03.09.2015:
6 Jahre Haft wegen mehrerer Fälle des schweren sexuellen Mißbrauchs eines 7- bis 8jährigen Kindes, welches im Verfahren von Rechtsanwältin Giencke vertreten wurde (T-059.15).
Beschluss des Kammergerichts vom 20.04.2015:
Vergleich zwischen der Klägerin und Berufungsklägerin mit dem Land Berlin über Schadenersatz in Höhe von 1.500,- EUR aus einem Fahrradunfall im Wege der Amtshaftung (K-144.13).
Urteil des Landgerichts Berlin vom 24.03.2015:
5 Jahre und 8 Monate bzw. 5 Jahre und 2 Monaten Jugendstrafe für zwei Heranwachsender wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung. Die spanische Geschädigte wird als Nebenklägerin und im Verfahren zur Opferentschädigung von Rechtsanwältin Giencke vertreten (T-098.14).
Urteil des Landgerichts Berlin vom 13.01.2015:
5 Jahre und 6 Monate Haft wegen besonders schwerer Vergewaltigung durch den Stiefvater. Die Revision wird beim BGH durch Rechtsanwältin von Wedel-Parlow vertreten (C-195.10).
Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 11.09.2014:
Bestimmung des Lebensmittelpunktes eines 4jährigen Kindes bei der Mutter, Aufhebung eines anderslautenden Beschlusses des Amtsgerichts Freiberg auf die Beschwerde von Rechsanwältin Giencke (T-090.14).
Urteil des Landgerichts Berlin vom 09.01.2014:
3 Jahre und 9 Monate Haft mit Unterbringung im Maßregelvollzug wegen sexueller Nötigung im besonders schweren Fall in Tateinheit mit Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung. Rechtskräftig nach Revision beim BGH, vertreten durch Rechtsanwältin Giencke (T-034.13).
Urteil des Landgerichts Berlin vom 22.10.2012:
5 Jahre Haft wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und
6.000,- EUR Schmerzensgeld auf den Adhäsionsantrag der Nebenklägerin, vertreten durch Rechtsanwältin von Wedel-Parlow.
Urteil des Landgerichts Berlin vom 09.11.2012:
3 Jahre Haft für eine Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und
7.000,- EUR Schmerzensgeld auf den Adhäsionsantrag der Nebenklägerin, vertreten durch Rechtsanwältin Giencke (T-009.12).
Urteil des Landgerichts Berlin vom 31.08.2012:
5 Jahre und 6 Monate Haft für eine Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und
6.000,- EUR Schmerzensgeld auf den Adhäsionsantrag der Nebenklägerin, vertreten durch Rechtsanwältin Giencke (T-163.11).
Urteil des Landgerichts Berlin vom 29.08.2012:
6 Jahre Haft für eine Vergewaltigung in besonders schwerem Fall und
10.000,- EUR Schmerzensgeld auf den Adhäsionsantrag der Nebenklägerin, vertreten durch Rechtsanwältin Giencke (T-024.12).
Presse
Rechtsanwältin Giencke in „Hartgesottene Opfer – Reformvorschlag zu Stalking-Paragraph“ von Annelie Kaufmann auf Legal Tribune – Online vom 14.06.2014:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/stalking-paragraph-reformvorschlag/
Rechtsanwältin Giencke in „Belästigung – Die neuen Leiden der Stalking-Opfer“ auf zeit.de vom 03.02.2014:
http://www.zeit.de/gesellschaft/2014-01/stalking-opfer-beratung
Interview mit Rechtsanwältin Giencke in der Dokumentation „Rassistische Gewalt vor Gericht – Gespräche über den Fall Guben“:
http://re-guben.de/vor-gericht/theda_giencke.html
Interview mit Rechtsanwältin Giencke am 01.07.2011 im Deutschlandradio-Kultur zum Ermittlungsverfahren gegen den Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn:
„Mangelnde Glaubwürdigkeit ist kein Beweis für Falschaussage“
Interview mit Rechtsanwältin Giencke am 24.08.2011 in der taz zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn:
„Der Täter profitiert“
http://www.taz.de/Anwaeltin-ueber-DSK-Prozess/!76827/
Veröffentlichungen
„Therapie trotz Anzeige – Anzeige trotz Therapie?“ Theda Giencke und Christina Clemm in Konstruktiv kooperieren im Kinderschutz, IzKK-Nachrichten, Heft 1 2013/2014, des Deutschen Jugendinstituts e.V. www.dji.de
„Er läßt mich einfach nicht in Ruhe – Hilfe für Opfer von Stalking“ Theda Giencke in Brückenbauer November/Dezember 2011
„FamFG – Praxiserfahrungen in Fällen häuslicher Gewalt“, Referat von Rechtsanwältin Giencke auf dem 8. Fachforum der Frauenhauskoordinierung e.V., 29.06.-01.07.2011
„Das 2. Opferrechtsreformgesetz: Leichte Verbesserungen verdecken erhebliche Verschlechterungen“ Theda Giencke in Streit 1/2010