Sozialrecht
Schwerpunkt unserer Tätigkeit sind hier Ihre Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Hierzu beraten wir Sie gern. Wir sind erfahren bei der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen nach Straftaten und bei der in dem Zusammenhang möglichen Bewilligung von Leistungen für die Rehabilitation von Opfern gegenüber dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo). In diesen erfahrungsgemäß sehr langwierigen Verfahren begleiten und vertreten wir Sie ausdauernd und zuverlässig.
Über die für Sie entstehenden Kosten können Sie sich hier informieren.