Verkehrsrecht
Nach einem Verkehrsunfall – ob mit dem Fahrrad, zu Fuß oder im KFZ – sind zivilrechtliche Ansprüche zu klären, um die eingetretenen Schäden zu ersetzen. Dazu gehören Sachschäden genauso wie ärztliche Behandlungskosten und Schmerzensgeld.
Zu ersetzen sind natürlich die Reparaturkosten. Diese können durch eine entsprechende Reparaturrechnung oder ein Sachverständigengutachten nachgewiesen werden. Zu ersetzen sind aber auch weitere Schadenspositionen. So können Sie beispielsweise während der Reparatur oder Wiederbeschaffung die Kosten für einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Wurden Sie durch den Unfall verletzt, steht Ihnen der Ersatz eines Haushaltsführungsschadens und unter Umständen ein Schmerzensgeld zu.
Gern beraten wir Sie zum Umfang Ihrer Ersatzansprüche und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren kompetent bei deren Geltendmachung.
Wenn Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, erhalten Sie durch eine schriftliche Verwarnung oder ein Anhörungsschreiben Kenntnis von den gegen Sie gerichteten Vorwürfen. Ob eine Einlassung zur Sache sinnvoll erscheint, sollte – wie bei jedem strafrechtlichen Vorwurf – erst nach Prüfung der Ermittlungsakte entschieden werden.
Geht Ihnen ein Bußgeldbescheid zu, ist innerhalb einer zweiwöchigen Frist zu prüfen, ob Einspruch dagegen eingelegt werden sollte. Gern prüfen wir für Sie die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und vertreten Sie im behördlichen sowie einem nachfolgenden gerichtlichen Verfahren.
Auch in Verkehrsstrafsachen verteidigen wir Sie kompetent. Nicht nur vorsätzliches Handeln wie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist mit Strafe bedroht. Meist steht bei einem Verkehrsunfall auch der Verdacht einer fahrlässigen Körperverletzung im Raum. Die im Falle einer Verurteilung wegen einer Straftat drohenden Konsequenzen übersteigen die einer Ordnungswidrigkeit meist erheblich. Durch unsere frühzeitige Mitwirkung können diese gegebenenfalls verringert oder sogar insgesamt vermieden werden.
Häufig endet ein Ermittlungsverfahren wegen einer Verkehrsstraftat auch mit dem Erlass eines Strafbefehls. Die darin verhängte Strafe wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch dagegen erhoben wird. Insofern ist auch hier zügiges Handeln dringend geboten.
Wir beraten und helfen auch bei Angelegenheiten rund um die Fahrerlaubnis.
Über die für Sie entstehenden Kosten können Sie sich hier informieren.